
Neuerungen bei Kenzeichnung von Einwegkunsstoffprodukten
Hersteller dürfen ab 3. Juli 2021 keine ungekennzeichneten Einwegkunststoffprodukte mehr in Verkehr bringen. Alle weiteren Informationen zum Thema finden Sie hier:
KMU-Kompass: Unterstützung bei der Sorgfaltsprüfung in den Lieferketten
Ob Zulieferer, Einzelhändler oder Produktionsbetrieb: Globale Liefer- und Wertschöpfungsketten zählen auch für deutsche Mittelständler zum Alltag. Doch woher können Sie wissen, unter welchen Arbeitsbedingungen Rohstoffe abgebaut wurden? Oder wie es um Umwelthemen wie Abwasser oder Chemikalienmanagement steht - gerade in Entwicklungsländern?
Der KMU-Kompass hilft dabei: Das kostenfreie Informationsportal unterstützt Unternehmen, die stärker auf Umweltaspekte und Menschenrechte achten möchten, konkret und praxisnah. Das erleichtert es Ihnen, gezielte Maßnahmen zu ergreifen und ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Das Angebot ist hier zu finden: AWE - KMU Kompass (wirtschaft-entwicklung.de).
Durch folgende Schritte führt Sie der KMU Kompass:
- Strategie entwickeln - und die Richtung vorgeben
- Risiken analysieren - und Prioritäten setzen
- Maßnahmen ergreifen - und Verantwortung übernehmen
- Messen und berichten - und das Gespräch suchen
- Beschwerden managen - und Prozesse verbessern
Inhaltlich basiert der KMU-Kompass auf dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Der KMU-Kompass ist ein Angebot vom Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
eku Zukunftspreis Energie, Klima, Umwelt für Sachsen
Das SMEKUL lobt den eku Zukunftspreis Energie, Klima, Umwelt für Sachsen aus.
Dazu schreibt das SMEKUL:
Sie setzen sich für den Erhalt der biologischen Vielfalt Sachsens ein? Ihnen brennt eine Idee unter den Nägeln, wie sich die regionale Wirtschaft unterstützen und Ressourcen schonen lassen? Oder wollen Sie ein Projekt umsetzen, das einen Beitrag zum Klimaschutz leistet? Wir möchten Ihr lokales und regionales Engagement würdigen. Bewerben Sie sich mit Ihrem Vorhaben um einen eku Zukunftspreis für die nötige finanzielle Unterstützung. Lassen Sie uns die Zukunft Sachsen gemeinsam gestalten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.eku.sachsen.de/
Wirtschaftsminister erweitert Pendlerhilfe: Zuschüsse für tschechische und polnische Pendler in allen Bereichen der systemrelevanten Infrastruktur
Heute hat der Freistaat Sachsen seine Unterbringungszuschüsse für Einpendler aus Tschechien und Polen auf zusätzliche Branchen erweitert, eine entsprechende Richtlinie des Wirtschaftsministeriums hat das Kabinett soeben beschlossen.
Die Pauschale von 40 Euro pro Nacht gilt ab sofort auch für Beschäftigte in Einrichtungen und Betrieben, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelhandel sowie die Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs. Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, werden mit 20 Euro pro Übernachtung unterstützt.
Die Zuschüsse gab es bisher ausschließlich für Berufspendler aus Tschechien und Polen, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege arbeiten. »Wir reagieren damit auf die starke Nachfrage aus den Bereichen, die in der momentanen Situation für unser Land von elementarer Bedeutung sind. Nicht nur im gesundheitlichen Bereich, auch im Lebensmittelhandel, beim Warentransport und in der Landwirtschaft brauchen wir die tschechischen und polnischen Kolleginnen und Kollegen dringend«, begründet Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig. »Die Arbeitskräfte aus unseren Nachbarländern leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit in und für Sachsen. In dieser außergewöhnlichen Situation zeigt sich das besonders.«
Arbeitgeber können ihre Bedarfe direkt bei der Landesdirektion Sachsen anmelden. Minister Dulig: »Ich danke den Kommunen und regionalen Tourismusverbänden, dass sie bei der Kinderbetreuung im Rahmen der Notfallbetreuung und bei der Organisation geeigneter Unterkünfte für die Pendler helfen und bitte sie, dass auch in den nächsten Wochen zu tun.«
*Zum Verfahren:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Tschechien oder Polen, die nach Sachsen einpendeln und in einem der oben genannten Bereiche beschäftigt sind, zeigen ihren Bedarf bei ihrem Arbeitgeber an. Der Arbeitgeber stellt dann einen Antrag bei der Landesdirektion Sachsen. Die entsprechenden Formulare stehen online zur Verfügung. Arbeitnehmern aus den nun neu hinzugekommenen Bereichen, die bereits ab heute eine Unterkunft in Anspruch nehmen, entsteht kein Nachteil – der Zuschuss von 40/20 Euro gilt ab 7. April 2020 und wird bei Bedarf nachgezahlt.
::: Links :::
Die Regelungen gelten für folgende Bereiche: - https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage-1-AllgV-Corona-Schulen-und-Kita-24032020.pdf
Häufig gestellte Fragen und Antworten: - https://www.coronavirus.sachsen.de
Diese Medieninformation online aufrufen: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235435
Rückfragen an Pressesprecher Jens Jungmann: mailto:presse@smwa.sachsen.de
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