

Landwirtschaftsminister Günther dankt sächsischer Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
Anlässlich der heutigen (8.5.) Agrarministerkonferenz hat Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft für ihre Arbeit in der Corona-Pandemie gedankt.
»Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, der Fischerei und Aquakultur verdienen unseren größten Dank. Die Corona-Pandemie hat zu Restriktionen und Erschwernissen in diesem systemrelevanten Wirtschaftsbereich geführt, es sind Absatzwege und -märkte eingebrochen. Dennoch war und ist die Versorgung mit Lebensmitteln in der Pandemie kontinuierlich sichergestellt. Zugleich hat die Branche in dieser Situation sehr schnell und sehr wirksam Hygiene- und Arbeitsschutz angepasst. Ich wünsche mir, dass die aktuell gestiegene Wertschätzung für die Branche und insbesondere für regionale und ökologisch erzeugte Produkte nach der Krise anhält. Damit das klappt, arbeiten wir an einer deutlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen«, so Günther.
Für den Fall, dass die Bundesregierung ein allgemeines Konjunkturprogramm auf den Weg bringt, unterstreichen die Ministerinnen, Minister, Senatorin und Senatoren der Landwirtschaftsressorts der Bundesländer die Notwendigkeit, dass die Land-, Forst-, Ernährungswirtschaft, Fischerei und Aquakultur aufgrund ihrer Bedeutung für Ernährungssouveränität und regionale Versorgung in einem solchen Programm berücksichtigt werden muss.
Die Umsetzung des »Green Deal« und der »Farm to fork«-Strategie der EU-Kommission muss in Deutschland so erfolgen und mit dem Konjunkturprogramm so unterstützt werden, dass insbesondere auch Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls, des Umweltschutzes, der Qualität der agrarischen Rohstoffe und der Lebensmittel sowie der Aus- und Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten signifikant davon profitieren.
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Wirtschaftsminister erweitert Pendlerhilfe: Zuschüsse für tschechische und polnische Pendler in allen Bereichen der systemrelevanten Infrastruktur
Heute hat der Freistaat Sachsen seine Unterbringungszuschüsse für Einpendler aus Tschechien und Polen auf zusätzliche Branchen erweitert, eine entsprechende Richtlinie des Wirtschaftsministeriums hat das Kabinett soeben beschlossen.
Die Pauschale von 40 Euro pro Nacht gilt ab sofort auch für Beschäftigte in Einrichtungen und Betrieben, die der Sicherstellung der öffentlichen Ordnung sowie der öffentlichen Infrastruktur oder der Versorgung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören die Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelhandel sowie die Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs. Enge Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder, werden mit 20 Euro pro Übernachtung unterstützt.
Die Zuschüsse gab es bisher ausschließlich für Berufspendler aus Tschechien und Polen, die im medizinischen Bereich oder in der Pflege arbeiten. »Wir reagieren damit auf die starke Nachfrage aus den Bereichen, die in der momentanen Situation für unser Land von elementarer Bedeutung sind. Nicht nur im gesundheitlichen Bereich, auch im Lebensmittelhandel, beim Warentransport und in der Landwirtschaft brauchen wir die tschechischen und polnischen Kolleginnen und Kollegen dringend«, begründet Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig. »Die Arbeitskräfte aus unseren Nachbarländern leisten seit vielen Jahren wertvolle Arbeit in und für Sachsen. In dieser außergewöhnlichen Situation zeigt sich das besonders.«
Arbeitgeber können ihre Bedarfe direkt bei der Landesdirektion Sachsen anmelden. Minister Dulig: »Ich danke den Kommunen und regionalen Tourismusverbänden, dass sie bei der Kinderbetreuung im Rahmen der Notfallbetreuung und bei der Organisation geeigneter Unterkünfte für die Pendler helfen und bitte sie, dass auch in den nächsten Wochen zu tun.«
*Zum Verfahren:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Tschechien oder Polen, die nach Sachsen einpendeln und in einem der oben genannten Bereiche beschäftigt sind, zeigen ihren Bedarf bei ihrem Arbeitgeber an. Der Arbeitgeber stellt dann einen Antrag bei der Landesdirektion Sachsen. Die entsprechenden Formulare stehen online zur Verfügung. Arbeitnehmern aus den nun neu hinzugekommenen Bereichen, die bereits ab heute eine Unterkunft in Anspruch nehmen, entsteht kein Nachteil – der Zuschuss von 40/20 Euro gilt ab 7. April 2020 und wird bei Bedarf nachgezahlt.
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Die Regelungen gelten für folgende Bereiche: - https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Anlage-1-AllgV-Corona-Schulen-und-Kita-24032020.pdf
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Netzwerk Ernährungsgewerbe Sachsen trifft sich am 3. März bei Lichtenauer
Das Jahresauftakt-Arbeitstreffen des sächsischen Ernährungsnetzwerks findet am 3. März 2020 bei der Lichtenauer Mineralquellen GmbH in Lichtenau statt. Neben einer Unternehmenvorstellung inkl. Besichtigung der modernen Produktionsstätte steht ein Fachvortrag eines Wassersommeliers zum Thema "Wasserwelt" auf dem Programm. Weitere Informationen und Anmeldung über folgenden Kontakt:
IHK Dresden - Geschäftsstelle Bautzen
Karl-Liebknecht-Straße 2
02625 Bautzen
Ihr Ansprechpartner:
Ronald Lampel
Tel.: 03591 351303
E-Mail: lampel.ronald@dresden.ihk.de
Veranstaltung der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS) im Rahmen der Sächsischen Außenwirtschaftswoche 2020 - Nachhaltigkeit im chilenischen und peruanischen Bergbau
Die Veranstaltung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH (WFS) richtet sich an Unternehmen, die bereits in Chile oder Peru aktiv sind oder diese Region als potenziellen Zielmarkt neu kennenlernen möchten. Sie soll über die Situation im Bergbau- und Umweltsektor sowie über laufende und geplante Vorhaben informieren.
Wann: 02.04.2020 von 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Wo: Freiberg
Ablauf, Programm, Ansprechpartner und Anmeldung unter:

